Geldauflagen und Bußgelder
Unterstützen Sie als Richterin und Richter oder Staatsanwältin und Staatsanwalt unsere Arbeit!
Geldauflagen und Bußgelder sind für uns ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Arbeit. Als Strafrichter*in und Staatsanwalt*in tragen Sie mit Ihrer Zuweisung dazu bei, die Arbeit der Lawine nachhaltig zu sichern.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen, die für Sie und die Zuweisung von Geldauflagen wichtig sind:
- Gemeinnützigkeit
- schnelle und transparente Abwicklung gemäß aller Datenschutzbestimmungen
- sofortige Benachrichtigung über Höhe und Verwendung eingehender Zahlungen
- sofortige Benachrichtigung über noch ausstehende Zahlungen (Zahlungsverzug)
- separates Geldauflagenkonto (keine Ausstellung von Spendenquittungen)
- ausschließliche Verwendung der Gelder für unseren Satzungszweck sowie automatische Information von Satzungsänderungen
Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.
Dafür danken wir Ihnen herzlich!